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3G, 2G und 2G+ was ist nun eigentlich zu beachten

Verantwortlicher Autor: Teddy Meyers München, 30.01.2022, 10:59 Uhr
Presse-Ressort von: Teddy Meyers Bericht 8486x gelesen
G..wirrwar
G..wirrwar  Bild: Meyers

München [ENA] Durch die ständig wechselnden Informationen kommt es leider immer wieder zu großer Unsicherheit und der Frage, braucht man denn nun einen Test wenn man wo hin gehen möchte oder doch nicht. Hier nun mal eine Zusammenfassung was eigentlich aktuell gilt.

3G

Ist die angegebene Vorgabe 3G, dann haben alle Zugang. Ist man Genesen, 2mal Geimpft oder Geboostert dann genügt dies mit dem entsprechenden Nachweis in gedruckter oder digitaler Form. Ungeimpfte benötigen einen entsprechenden Test (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR Test nicht älter als 48 Stunden) welcher ebenfalls in gedruckter oder digitaler Form vorgelegt werden muß.

2G

Ist die Vorgabe 2G für den Zugang angegeben, dann ist dieser für ungeimpfte Personen in keinem Fall möglich (auch nicht gegen Vorlage eines Tests). Für Personen mit dem Status Genesen, 2mal Geimpft oder Geboostert ist der Zugang mit einem entsprechenden Nachweis in gedruckter oder digitaler Form möglich. Ein zusätzlicher Test für den Zugang ist hier nicht notwendig.

2G+

Gilt für den Zugang die Angabe 2G+ (2G Plus) so haben wie bei 2G ebenfalls ausschließlich Personen mit dem Status Genesen, 2mal Geimpft oder Geboostert mit dem entsprechenden Nachweis Zugang. Für Genesen und 2mal Geimpft ist zusätzliche ein entsprechender Test notwendig (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR Test nicht älter als 48 Stunden) welcher in gedrucketer oder digitaler Form beim Zugang zusätzlich vorgelegt werden muß.

Geboostert

Als Geboostert gelten alle Personen, die entweder: Bereits die dritte Impfung erhalten haben, bereits zwei Impfungen erhalten haben und danach von einer Infektion Genesen sind oder Genesen sind und danach zweimal geimpft worden sind. All diese Personen benötigen in keinem Fall mehr einen zusätzlichen Test sondern müssen nur diesen "Geboostert" Status entsprechnend in schriftlicher oder digitaler Form beim Zugang vorweisen.

Zur Beachtung:

Wird ein Test benötigt, ist darauf zu achten das dieser für lange genug gültig ist da es sonst passieren kann das der Zugang vom Betreiber verwehrt wird. Plant man z.B. am Sonntag zwischen 10 und 14 Uhr an einer Veranstaltung teilzunehmen dann sollte ein 24 Stunden gültiger Schnelltest nicht vor Samstag um 14 Uhr gemacht werden. Eigentlich würde auch ein Test genügen der bis Sonntag 10 Uhr gültig ist, jedoch kann der Betreiber auch darauf bestehen das die Gültigkeit bis zum Ende der Veranstaltung gilt, was dann nicht gegeben wäre und somit kein Zugang gewährt wird.

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